
Spezialveranstalter für Weltweite REISEN seit 1973
info@rdb-reisen.com | Tel: 015753090227
Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen
Die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB, ergänzt durch die nachfolgenden Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen (AGB), bilden die Grundlage des Reisevertrages zwischen dem Reiseteilnehmer bzw. Anmelder und dem Reiseveranstalter bzw Reisevermittler.
1. Reiseanmeldung
Mit der schriftlichen Reiseanmeldung bietet der Anmelder dem Reiseveranstalter / Reisevermittler RDB-Reisedienst Bartsch GmbH den Abschluss des Reisevertrages für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Übersendung der Reisebestätigung und der Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen, die damit Vertragsbestandteil werden, zustande. Der Anmelder kann bei Gruppeneisen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt kostenlos von der Buchung zurücktreten, wodurch der Reisevertrag gegenstandslos wird. Eine Ausnahme bilden alle Kreuzfahrten (auch in Kombination mit einer Rundreise) und alle kurzfristigen Anmeldungen (ab 6 Wochen vor Abreise). Hier kommt der Vertrag direkt mit Übersendung der Reisebestätigung zustande! Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt noch keine Annahme des Reisevertrages dar.
2. Zahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB zu leisten, der Restbetrag ohne nochmalige Aufforderung 1 Monat vor Reisebeginn durch Überweisung oder per Scheck. Maßgeblich ist die Gutschrift auf dem Konto des Reiseveranstalters. Andere Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte) sind ausgeschlossen.
Zur Absicherung der Kundengelder hat RDB eine Insolvenz-versicherung bei tourVERS, Touristik-Versicherungs-Service GmbH, München, abgeschlossen. Mit der Reisebestätigung erhält jeder Reiseteilnehmer einen Sicherungsschein, der auch im Falle evtl. späterer Rechnungsänderungen seine Gültigkeit behält und daher unbedingt aufzubewahren ist.
3. Reiseversicherungen
Im Reisepreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen. Auf Wunsch kann Ihre Reise auch ohne inkludierte Versicherungsleistungen angefragt werden. Bitte kontaktieren Sie dazu unser Service Center unter 02224-989898. Der Reisebestätigung/Rechnung werden der Sicherungsschein von tourVERS-Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Elisenstr. 3, 80335 München, sowie die Versicherungspolice der Reise-rücktrittskostenversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung AG beigefügt, die die sonst auch auf Anfrage erhältlichen Versicherungsbedingungen enthält. Die Schadenabwicklung über die Reiserücktrittskostenversicherung erfolgt ausschließlich durch den Bevollmächtigten des Versicherers, die HanseMerkur Reise-versicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg.
RDB empfiehlt dringend den Abschluss einer Reisegepäck- (Vers.-Summe 2.000,- € pro Person) und Auslandskrankenversicherung inkl. Notarzt-Rückflug. Die Höhe der Versicherungsprämie ist im Reise-anmeldeformular angegeben. Die Versicherungsbedingungen enthält der Versicherungsschein, der Bestandteil der 8-10 Tage vor Abreise eintreffenden Reiseunterlagen ist. Zusätzlich können die Versicherungsbedingungen jederzeit vorab bei RDB angefordert werden.
4. Leistungen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Reiseangebot und der darauf Bezug nehmenden Reisebestätigung.
RDB bemüht sich, Wünschen des Reiseteilnehmers nach Sonderleistungen nach Möglichkeit zu entsprechen. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die daraus ggf. entstehenden Mehrkosten zu tragen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, werden von RDB bestätigt. Die dem Reiseangebot zugrundeliegenden Veranstaltertarife schließen u.U. die Anwendung der Bonusprogramme der Fluggesellschaften aus.
Die verbindlichen Flugzeiten sind im Flugschein angegeben. Vorab erteilte Flugplanauskünfte erfolgen nach bestem Wissen, sind aber stets unverbindlich.
Flugplanbedingt können abends beginnende Reisen u.U. schon vormittags enden. Minderungsansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen nach Vertragsabschluss, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reisen nicht beeinträchtigen. Es gelten im Allgemeinen die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugpläne. Aus zwingenden Gründen notwendig werdende Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, insbesondere Streik, höhere Gewalt, Annullierung, technischer Defekt, sind auch kurzfristig zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für den Austausch des Fluggeräts und den Einsatz eines weiteren Luftfrachtführers durch den ausführenden Luft-frachtführer. Der Veranstalter wird den Kunden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen informieren. Aus wichtigem Grund kann die Unterbringung auch in anderen, in der Reiseausschreibung nicht genannten, aber mindestens gleichwertigen Unterkünften erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, bemüht sich RDB um Erstattung der ersparten Aufwendungen, es sei denn, es handelt sich um völlig unerhebliche Leistungen oder einer Erstattung stehen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen. RDB ist berechtigt, 20% des Erstattungsbetrages als Aufwendungsersatz einzubehalten.
7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Reiseteilnehmer können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen muss die Rücktrittserklärung in jedem Fall schriftlich (ggf. per Fax) erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter (RDB). Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), so kann RDB eine angemessene Entschädigung verlangen. Nichtzahlen des Reisepreises oder Nichterscheinen stellt keine Rücktrittserklärung dar. Die pauschalierten Rücktrittskosten richten sich nach dem Rücktrittsdatum und betragen pro Person bei
Gruppenreisen, Städtereisen, Rundreisen und Themenreisen:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 10%,
vom 29.-22. Tag vor Reisebeginn 25%,
vom 21.-15. Tag vor Reisebeginn 35%,
vom 14.- 8. Tag vor Reisebeginn 45%,
vom 7.- 3. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 2 Tage vor Reisebeginn und später bis zu 80% vom Reisepreis.
Kreuzfahrten (auch in Kombination mit einer Rundreise)
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 35%,
vom 29.-22. Tag vor Reisebeginn 40%,
vom 21.-15. Tag vor Reisebeginn 60%,
vom 14.- 2. Tag vor Reisebeginn 80%,
ab 1 Tag vor Reisebeginn und später 95% vom Reisepreis.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
Nimmt auf Wunsch eines Kunden eine von ihm benannte Ersatzperson an der Reise teil, berechnet RDB Umbuchungskosten in Höhe von € 30 pro Person und außerdem ggf. weitere Kosten für die Neuausstellung von Flugtickets. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt, gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen oder eine fristgerechte Visumbesorgung ausgeschlossen ist. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der bisherige Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Wünscht ein Reiseteilnehmer, egal aus welchem Grund, vor Reisebeginn die Umbuchung auf einen anderen Reisetermin bzw. ein anderes Reiseziel und kann dem Wunsch entsprochen werden, berechnet RDB Umbuchungskosten in Höhe von 30,- € pro Person
zzgl. der durch die Umbuchung entstehenden Kosten wie z.B. Änderung des Flugtickets und/oder Storno/Umbuchung einer Schiffskabine. Kann dem Umbuchungswunsch nicht entsprochen werden oder wird eine Umbuchung erst innerhalb eines Monats vor Reisebeginn verlangt, gilt dies als Rücktritt vom Reisevertrag.
Bereits ausgestellte Visa werden zu 100% belastet.
8. Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Rückbeförderung des Reiseteilnehmers zu treffen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung (sofern Reisebestandteil) sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen, die übrigen Mehrkosten trägt der Reiseteilnehmer.
9. Rücktritt/Kündigung durch den Reiseveranstalter
RDB kann in folgenden Fällen nach der Buchung vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen:
a) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 4 bis 6 Wochen vor Reisebeginn. Der Kunde erhält bereits geleistete Zahlungen zurück, weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Insbesondere haftet RDB nicht für evtl. Stornogebühren für anderweitig gebuchte Anschlussreiseleistungen. Ebenfalls können seitens RDB einzelne fakultative Zusatzprogramme bis 2 Wochen vor Reisebeginn abgesagt werden.
b) Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für RDB deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, kann RDB bis 4 Wochen vor Reisebeginn zurücktreten, soweit er die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit nicht zu vertreten hat.
c) Wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist, behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, jedoch unter Anrechnung des Wertes der ersparten Aufwendungen.
10. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für: a) die gewissenhafte Reise-vorbereitung; b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; c) ein bei der Leistungserbringung auftretendes Verschulden der mit der Leistung betrauten Personen (§ 278 BGB); d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit; e) die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Reiseausschreibung angegebenen Reiseleistungen, sofern der Veranstalter nicht eine Änderung der Prospektangaben nach Ziff. 5 AGB erklärt hat. Der Reiseveranstalter haftet jedoch nicht für Angaben Dritter in Hotel-, Orts- oder sonstigen Prospekten.
11. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung als solche oder als fakultative Zusatzleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt und ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder gesetzlicher Vorschriften ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, evtl. Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur zur Kenntnis zu geben. Ein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Reiseleiter sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind vom Reise-teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, soweit er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Reiserechtliche Ansprüche des Reiseteilnehmers nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Die Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Reiseveranstalter an andere Reise-teilnehmer sowie an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist gleichfalls unzulässig.
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reiseveranstalter weist in der Reiseausschreibung und in den Reiseunterlagen auf die Bestimmungen für das jeweilige Reiseland hin. Dabei wird unterstellt, dass der Reisende deutscher Staatsbürger ist. Ist ein Visum erforderlich, wird die Besorgung i.d.R. vom Reiseveranstalter übernommen. Der Reiseteilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er im Besitz eines i.d.R. noch mindestens 6 Monate über das Datum der Rückreise hinaus gültigen Reisepasses ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die jeweilige ausländische Vertretung, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die entstandene Verzögerung zu vertreten. Mit den Reiseunterlagen erhält der Reiseteilnehmer Informationen über die Reise, denen Hinweise über Zoll- und Devisenvorschriften entnommen werden können. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig bei dem zuständigen Gesundheitsamt, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informieren.
14. Kundenbezogene Daten
RDB speichert hausintern kundenbezogene Daten, um eine korrekte Buchungs- und Reiseabwicklung zu gewährleisten. Alle personenbezogenen Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
15. Schlussbestimmungen
Sämtliche Angaben in der Reiseausschreibung entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben in der Reiseausschreibung sind bis zur Reisebestätigung möglich. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen dennoch ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird nicht beeinträchtigt.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen.
17. Gerichtsstand
Der Reiseteilnehmer kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
RDB – Reisedienst Bartsch GmbH
53604 Bad Honnef, Heideweg 28
DEUTSCHLAND
Tel. (02224) 98 98 98, Fax (02224) 98 98 93
Stand: 22.03.2022